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Urlauber sind nicht verpflichtet, das Inventar eines Hotelzimmers oder Ferienwohnung zu kontrollieren

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In einem Urteil durch das Landgericht Leipzig(AZ: 8 O 696/11) wurde die Vertragsbedingung bei Anmietung einer Ferienwohnung, wonach der Mieter verpflichtet wird bei Einzug das Inventar der Ferienwohnung zu kontrollieren, als unzulässig erklärt.
Der entsprechenden Mietvertrag enthielt eine Klausel, die den Mieter verpflichtet direkt bei Ankunft das Inventar der Ferienwohnung auf Vollständigkeit und mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Fehlende Einrichtungsgegenstände und sonstige Mängel sind außerdem dem Vermieter unverzüglich zu melden, ansonsten würden laut Vertragsbedingung alle Gewährleistungs- und Ersatzansprüche entfallen und zudem kann der Vermieter den Mieter für fehlendes bzw. beschädigtes Inventar haftbar machen.
Diese Vertragsbedingung ist laut einem Urteil des Landgerichts Leipzig unzulässig, weil ein Mieter nicht für fehlende bzw. beschädigte Einrichtungsgegenstände haftbar gemacht werden kann, die bereits vor dem Einzug fehlten bzw. beschädigt waren. Vielmehr sei der Mieter verpflichtet, das Inventar einer Ferienwohnung nach Vermietung auf Mängel zu überprüfen.
Quelle: www.focus.de -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: „Urteil Ferienwohnungen – Sofortige Inventarkontrolle nicht nötig“, 06.06.2012


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